Inhalt:
A1 Inflation und Vergütungsordnungen
Adressat: SPD-LaPa Bayern, AGS-BuKo, SPD-Bundestagsfraktion
Antrag:
1) Vom Gesetzgeber erlassene Vergütungsordnungen (StBVV, RVG, HOAI, GOÄ, GOZÄ u.a.) sollen künftig entlang der Inflationsrate erhöht werden, bspw. zum 1.1. jeden Jahres. Dies soll automatisch durch eine Wertsicherungsklausel in der Verordnung sichergestellt werden, d.h. eintreten, ohne dass es erneuter Gesetzgebungsakte bedarf.
2) Bis zu einer entsprechenden gesetzgeberischen Umsetzung sollen die Vergütungsverordnungen durch jährliche Gesetzgebungsakte so erhöht werden, dass die Teuerung seit der letzten Novellierung aufgefangen wird.
Begründung:
Die Inflation erreicht derzeit Höhen, die nach dem zweiten Weltkrieg nicht mehr vorgekommen sind. Es ist davon auszugehen, dass die Inflation eventuell moderat zurückgehen, sich aber deutlich über dem vertraut geringen Niveau einpendeln wird. Zugleich entwickeln sich Personalkosten in Anlehnung an die Inflation. Zudem sind die Energiekosten großer Preistreiber. Diese betreffen den Mittelstand mindestens genauso stark wie den Verbraucher, oftmals stärker. Dies bedeutet, dass sich die Kosten der Unternehmen erheblich steigern.
Gegenüber den Kunden der Teuerung der Produktionskosten entsprechende Preiserhöhungen durchzusetzen, ist für Unternehmen herausfordernd. Dort jedoch, wo die Preise nicht am Markt gebildet werden – also im Bereich der vom Gesetzgeber festgesetzten Vergütungen – haben die Unternehmer überhaupt keine Möglichkeit, die Kostensteigerungen zu kompensieren.
Nach Erhebungen des statistischen Bundesamtes liegt die Umsatzrendite im Mittelstand unterhalb von 10%. Dies bedeutet, dass bereits die Inflation des Jahres 2022 den gesamten Unternehmensgewinn vernichten kann, wenn die Kundenpreise nicht der Kostensteigerung angepasst werden. Die Lage kann daher ganze Branchen in ihrer Existenz bedrohen.
Der Gesetzgeber nimmt Anpassungen der gesetzlichen Vergütungsordnungen aber nur in sehr langen Intervallen und dann meist auch deutlich unterhalb der Geldentwertung vor. Wir fordern daher, dass gesetzliche Vergütungssysteme entlang der Inflationsrate wertgesichert werden sollen.
Wir fordern daher, künftig in allen Vergütungsordnungen eine automatische Wertsicherung gesetzlich zu verankern.
Bis dies in allen Vergütungsordnungen erfolgt ist, fordern wir jährliche Anpassung durch legislative Akte entlang der Teuerung des Vorjahres.
Statt einer Orientierung an der Entwicklung der Verbraucherpreise ist auch die Festlegung eines branchenspezifischen Wertes denkbar. Es muss dann jedoch eine zügige Feststellung durch eine öffentliche Stelle – bspw. das Fachministerium - sichergestellt sein.
A2 Steigende Rohstoff- und Energiekosten bei längerfristigen Verträgen
Adressat: LaPa Bayern, AGS BuKo, BT-Fraktion, LT-Fraktion, SGK Bayern
Antrag:
1. Wir fordern den Gesetzgeber auf, im Rahmen von §313 BGB klarzustellen, dass eine vertragliche oder gesetzliche Risikoverteilung einen Anspruch auf Vertragsanpassung oder Aufhebung nicht ausschließt, wenn a. der Kostenanstieg beim Lieferanten mit einem Gewinnsprung beim Erwerber einhergeht oder b. es faktisch oder wirtschaftlich für den Lieferanten nicht möglich ist, sich seine Bezugspreise über die Vertragslaufzeit zu sichern / optionieren.
2. Soweit der Staat selbst Kunde ist, fordern wir die Bundes-, Landes- und kommunalen Eben auf, Vertragsanpassungen oder -aufhebungen zuzustimmen, die in den dramatischen Marktverschiebungen im Zuge des Ukraine-Krieges und der Inflation in Zusammenhang stehen, auch wenn dies rechtlich nicht geschuldet ist.
Begründung:
Nach Jahren bzw. Jahrzehnten relativer Stabilität vollziehen derzeit die Rohstoff- und Energiemärkte dramatische Preissteigerungen. Die faktischen Lohnkosten für den Mittelstand sind ebenfalls unerwartet gestiegen. Für die kommende Zeit droht die Inflation zu einer Kostenexplosion bei den Löhnen zu führen.
Entsprechende Preisanpassungen gegenüber den Kunden durchzusetzen, ist für viele Unternehmen herausfordernd. Nicht möglich ist dies dort, wo langfristige Verträge bestehen.
Zwar bietet das BGB mit dem Anspruch auf Vertragsanpassung bei „Störung der Geschäftsgrundlage“ in § 313 BGB dem Grunde nach eine Anpassungsmöglichkeit. Allerdings setzt der Anspruch voraus, dass es keine gesetzliche oder vertragliche Risikoverteilung gibt, die das Risiko der eingetretenen Veränderung einer Seite alleine zuweist. Aber gerade das Beschaffungsrisiko hat nach dem gesetzgeberischen Grundgedanken grundsätzlich der Lieferant alleine zu tragen.
Dies ist unter normalen Umständen und dort, wo sich der Lieferant selbst durch langfristige Bezugsverträge absichern kann, auch richtig und sinnvoll. Wenn aber die langfristigen Verträge bspw. durch einen Ukrainischen Holz-, Stahl- oder Getreidelieferanten nicht mehr erfüllt werden (können), da die Produktion kriegsbedingt zum Erliegen gekommen ist und / oder der Warentransport nicht mehr möglich ist, kann dieser Grundgedanke so nicht mehr gelten.
An bestimmten Märkten, wie bspw. der Landwirtschaft, sind langfristige Beschaffungsverträge nicht durchsetzbar. So kann man Zuckerrüben nicht fünf Jahre im Voraus optionieren. Die Betreiber von Biogasanlagen müssen jedoch deren Gaslieferverträge langfristig abschließen, alleine schon, weil die Banken dies erwarten. In 2022 ist der Zuckerrübenpreis um fast 50% gestiegen, der Marktpreis von Gas hat sich annähernd verdreifacht – mit der Folge dass den Betreibern von Biogasanlagen existenzvernichtete Verluste drohen, während die Gashändler/-versorger exorbitante Gewinne einfahren. Die Reihe der Beispiele könnte noch lange fortgeschrieben werden.
Die Rechtsprechung zu §313 BGB ist gefestigt. Es ist nicht davon auszugehen, dass diese sich ohne ein berichtigendes Wort des Gesetzgebers ändern wird. Wir fordern daher eine gesetzgeberische Klarstellung in §313 BGB oder an anderer geeigneter Stelle, dass entgegen der üblichen Verteilung des Beschaffungs- und Verwendungsrisikos dieses bei langfristigen Verträgen / Sukkzessivlieferungsverträgen dann nicht mehr in einer alleinigen Risikosphäre einer Partei liegt, wenn die die Marktveränderung auf der Gegenseite zu erheblicher Gewinnsteigerung führt oder eine langfristige Sicherung der Rohstoffpreise auch für einen ordentlichen Kaufmann nicht möglich ist.
Soweit der Staat selbst als Kunde auftritt, fordern wir alle staatlichen Ebenen auf, entsprechenden Vertragsanpassungen zuzustimmen, auch wenn es keine Rechtspflicht hierzu gibt.
A3 Hilfen für Unternehmen in der Folge der Ukraine-Krise
Adressat: AGS BuKo, SPD LaPa
Antrag:
Die Bedrohung des Mittelstandes und der wirtschaftlichen Strukturen durch den Ukraine-Krieg und die mit diesem eingehergehenden Energiepreisschock, die Rohstoffknappheit und die hohe Teuerungsrate muss durch staatliche Hilfsprogramme abgefedert werden. Das Volumen des Programms sollte ähnlich groß sein wie die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie aufgewandten Mittel.
Begründung:
Die derzeitigen Verwerfungen am Markt in Folge der Ukraine-Krise, insbesondere die explodierenden Rohstoff- und Energiekosten, sowie die starke Inflation bedrohen Unternehmen in ihrer Existenz. Die Bedrohungslage lässt sich in ihrem Ausmaß der Corona-Pandemie vergleichen.
Wir sind der Meinung, dass es wirtschaftlich sinnvoller ist, gesunde Unternehmen über „ungesunde“ Zeiten hinwegzuretten, statt diese untergehen zu lassen. Der Neuaufbau entsprechender mittelständischer Strukturen – so er überhaupt gelingt – wird lange Zeit in Anspruch nehmen und Investitionen kosten. Zudem zerstört jedes untergegangene Unternehmen Lieferketten und das Umfeld sehr vieler anderer Unternehmen.
Anders als die Finanzkrise(n) stehen die Corona-Pandemie und der Ukraine-Krieg in keinem Zusammenhang mit dem Wirtschaftssystem. Sie sind also gerade keine in unserem Wirtschaftssystem angelegten Krisen, sie sind nicht der Preis unserer Wirtschaftsweise. Es ist daher gerecht und geboten, an sich gesunde Wirtschaftskreisläufe gegen diese Krisen zu verteidigen.
Der Angriffskrieg des russischen Diktators stellt eine Zeitenwende dar. Das Völkerrecht, die westliche Wertegemeinschaft und ganz konkret die freien Staaten Europas sind strategisch mit angegriffen. Wir befinden uns zum Glück nicht in einem direkten militärischen Konflikt, aber in einem Konflikt, der dennoch „heißer“ ist als der „kalte Krieg“. Bezeichnend für diesen modernen Krieg ist, dass das wirtschaftliche und infrastrukturelle „Schlachtfeld“ ein ähnliches - wenn nicht stärkeres - Gewicht haben, wie die militärische Front. Unsere Wirtschaftsstruktur vor Schäden zu bewahren, ist Teil der Landesverteidigung.
Wir fordern die Politik daher auf, mit ähnlich weitreichenden Hilfen wie in der Corona-Pandemie auf einen Erhalt wirtschaftlicher Strukturen und Unternehmen hinzuwirken.
A4 Fachkräftemangel
Die Unternehmen leiden zunehmend unter einem latenten Fachkräftemangel. Smart Cities, Industrie 4.0, moderne Umwelttechnik – Deutschland will in diesen Branchen führend sein. Dort wittern Unternehmen nachhaltige Wachstumschancen und neue Arbeitsplätze. Doch seit Jahren kommt die Wirtschaft bei der Besetzung von sogenannten MINT-Berufen – also Jobs in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik – nicht nach.
Die aktuelle Fachkräfte-Lücke würde noch größer ausfallen, wären da nicht Fachkräfte aus dem Ausland. Einen entscheidenden Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten laut den Wirtschaftsexperten Migranten aus Mittel- und Osteuropa. Trotz Corona hatten Unternehmen Fachkräfteengpässe im vergangenen Jahr und erwarten solche für das neue Jahr. Um insbesondere das Potenzial ausländischer Fachkräfte für Deutschland besser zu entfalten, sollte an vier Stellen angesetzt werden:
Qualität der beruflichen Chancen verbessern: Die bessere Anerkennung und Inwertsetzung ausländischer Qualifikationen kann die qualifikationsadäquate Beschäftigung von Migrant*innen verbessern. Hierzu müssen die im Fachkräfteeinwanderungsgesetz vorgesehenen Besserungen bei bürokratischen Prozessen und der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen konsequent umgesetzt werden.
Potenzial ausländischer Frauen stärken: Eine gezielte Ansprache und zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen bei der Kinderbetreuung könnten dazu beitragen, den Frauenanteil bei der Fachkräftezuwanderung zu steigern und die qualifikationsadäquate Beschäftigung von Frauen zu verbessern.
Unterschiedliche Instrumente der Fachkräftesicherung besser verzahnen: Die Förderung von Teilhabe durch gute Arbeit ist mit einer fairen Migrationspolitik zu kombinieren. Bessere Arbeitsbedingungen machen Branchen mit Fachkräfteengpässen attraktiver für Inländer*innen, sichern eine lange Beschäftigungsfähigkeit und verhindern, dass Ausländer*innen in diesen Branchen schlechter gestellt sind.
Transnationale Kooperation zur Fachkräftegewinnung ausbauen: Ausländische Fachkräfte in Engpassbranchen müssen durch Informationsangebote im Ausland und im Rahmen von Ausbildungspartnerschaften gezielt angesprochen werden. Gerade um die vergleichsweise hohen Bedarfe im Ausbildungsbereich zu bedienen und Kompatibilitätsprobleme zwischen unterschiedlichen Berufsbildungssystemen auszugleichen, bedarf es internationaler Kooperationen. Unternehmer*innen mit Migrationshintergrund leisten in wachsendem Umfang Beiträge zu Beschäftigung und wirtschaftlicher Dynamik in Deutschland. Jedoch gibt es noch Luft nach oben, Förder- und Beratungsstrukturen müssen angepasst und es muss insbesondere mehr in Bildung investiert werden.
Verschiedene Untersuchungen konnten aufzeigen, dass der ökonomische Erfolg für ausländische Mitbürger gerade mit der Erlangung der Selbstständigkeit erzielt wird. Des Weiteren wird auch der freie Zugang zur Selbstständigkeit mit der positiven Möglichkeit einer höheren Integrationschance (bzw. Integrationswahrscheinlichkeit) einhergehen. Unternehmerische Aktivität von Ausländern hat eine bedeutende Funktion zur Integration und zum Ökonomischen und gesellschaftlichen Aufstieg. Es zeigt sich, dass durch selbstständige Personen einer Ethnie weitere Personen dieser Ethnie in Arbeit kommen können, da vermehrt Personen aus der gleichen Bevölkerung eingestellt werden.
Letztlich wäre Deutschland gut beraten, die Selbstständigkeitschancen für Immigranten zu erhöhen, um die Integrationschancen zu verbessern.
Wichtige Punkte:
A 5: Soziale Lage von Selbstständigen und Kleinunternehmen sowie Künstler*innen verbessern
Antrag:
• Einbeziehung aller Selbstständigen und Kleinunternehmen in die Sozialversicherungssysteme.
• Dauerhafte Verbesserung der sozialen Lage unserer Künstler*innen.
• Diese Projekte müssen in dieser Legislatur umgesetzt werden.
Begründung: Der Koalitionsvertrag greift eine Reihe von Forderungen der AGS zur Stärkung von Selbständigen und Kleinunternehmen auf. Dazu gehört eine Neuregelung des Zugangs zur Arbeitslosenversicherung. Außerdem soll künftig kein Selbständiger mehr in Unsicherheit leben wegen einer fehlenden oder unzureichenden Alterssicherung. Darüber hinaus setzen wir uns als AGS zusammen mit dem KulturForum der Sozialdemokratie auch für die Verbesserung der sozialen Lage von Künstler*innen ein. Dabei muss die Ausweitung der KSK auf die technischen Berufe im Zusammenhang mit künstlerischer Aufführungspraxis mitgedacht werden. Auch hier formuliert die Koalitionsvereinbarung einen klaren Auftrag für die neue Bundesregierung. Im Ergebnis begrüßen wir deshalb die Überlegungen des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil bezüglich der sozialen Absicherung von Selbständigen und Kleinunternehmen sowie Künstler*innen.
Wir erwarten Konzepte zur Einrichtung einer Arbeitslosenversicherung für Selbständige, zur Bürgerversicherung, zur Rentenversicherung für alle und zur Erweiterung der KSK.
Wir als AGS fordern, dass die Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.
A6: Für bezahlbares Wohnen und Arbeiten
Antrag:
Begründung:
Wir unterstützen Bundes- und Landesregierungen bei ihren Neubauplänen, damit bezahlbares Wohnen wieder möglich wird. Auf Grund von Materialknappheit, unterbrochenen Lieferketten und Fachkräftemangel in der Bauwirtschaft befürchten wir, dass die Umsetzung dieser Ziele länger als erwartet dauern wird. Deshalb erscheint es sinnvoll, sich auch auf den Gebäude-Erhalt zu konzentrieren. Zu oft werden Gebäude abgerissen und neu aufgebaut, ohne sich darüber Gedanken zu machen, was aus dem Bestand durch Anbau, Aufstockung, Fassadenänderung, Umbau und Sanierung herausgeholt werden kann. Revitalisierungen müssen durch geeignete Förderprogramme analog den Förderdarlehen auf Bundesebene besonders unterstützt werden. Dabei kann neben dem Einsatz von erneuerbaren Energien und energetischer Sanierung der Einsatz von Materialien aus Recycling begünstigt werden. In diesem Zusammenhang sollte ein Verbändedialog hinsichtlich einer möglichen Anpassung der HOAI in Bezug auf die Herausforderungen spezieller Sanierungsaufgaben und deren anrechenbaren Kosten stattfinden.
Generell sollten Förderrichtlinien an die Verwendung bestimmter Baustoffe nach den Kriterien Haltbarkeit, Nachhaltigkeit und „grüne“ Energie gekoppelt sein. Bei Neubau wie Sanierung (ausgenommen denkmalgeschützte Gebäude) soll eine Verpflichtung zur Errichtung einer PV-Anlage bestehen, was durch entsprechende Förderdarlehen unterstützt werden muss.
Bei der Gebäudesanierung von Mietobjekten und der Nachrüstung von erneuerbaren Energien sollen die Kosten für die Mieter*innen so gering wie möglich gehalten werden. Modernisierungsumlagen müssen nach Amortisierung der Maßnahmen aus den Mietkosten herausgenommen werden.
Durch die Pandemie mussten viele Gewerbetreibende ihre Geschäfte aufgeben. Trotzdem steigen in Ballungszentren teilweise die Gewerbemieten in unerschwingliche Höhen. Daher fordern wir die Überarbeitung des Gewerbemietrechts und regen an, Traditionsunternehmen in die Erhaltungssatzungsgebiete mit aufzunehmen. In manchen Regionen ist der Fachkräftemängel durch nicht vorhandenen bezahlbaren Wohnraum bedingt. Kommunen sollten deshalb finanzielle Hilfen gewähren, damit kurzfristig durch modulares und serielles Bauen ansprechender Wohnraum für Fachkräfte und Auszubildende kurzfristig zur Verfügung gestellt werden kann. Für Regionen, die stark vom Strukturwandel betroffen sind, sollten Angebote ausgeweitet und Anreize - neben bestehender Regional- und Technologieförderungen - geschaffen werden, Standorte für erneuerbare Energien und technologische Innovation mit Zielsetzung autarke Energieversorgung zu entwickeln.
A7: Kunst und Kultur unterstützen
Antrag:
Bessere Koordinierung von Bundes- und Landeshilfen, mehr Transparenz und Übersichtlichkeit, Entbürokratisierung des Antrags- und Vergabeverfahrens. Verpflichtung zur Zahlung einer Mindestvergütung für unständig Beschäftigte. Finanzielle Sicherung von kulturellen Orten auch für die Freie Szene. Erleichterung für Seiteneinsteiger und eine angepasste Migrationspolitik auch für Asylbewerber.
Begründung:
Durch den pandemiebedingten Verzicht auf Kunst und Kultur wurde deren Bedeutung um so mehr bewusst. Kultur verbindet über Herkunft, Religion und sämtliche Orientierungen hinweg als universelle Sprache und führt die Gesellschaft mit ihren wertvollen Beiträgen zusammen.
Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist eventuell ein verkannter, aber mittlerweile in einigen Regionen starker Wirtschaftsfaktor, der eine gezielte Förderung erfahren muss, besonders was die Möglichkeit der Ansiedlung betrifft. Es sollen Anreize für Eigentümer*innen von Leerstandsobjekten geschaffen werden, diese als Zwischennutzung den Akteuren in der Kultur- und Kreativwirtschaft zur Verfügung zu stellen. Wir müssen auch für die kulturellen Orte sorgen, daher muss bei Kommunen und Ländern die Finanzierung von Theatern, Konzertsälen und Räumen für die Freie Szene gesichert sein.
Damit sich Einzelunternehmer*innen aus Kunst und Kultur soziale Absicherung leisten können, müssen in diesen Bereichen Mindestvergütungen durchgesetzt werden, zum Beispiel Ausstellungsvergütungen, Mindestsätze für Proben und Auftritte sowie Mindesthonorare in technischen Bereichen. Wertschätzung für Arbeit drückt sich letztendlich auch immer in (Be-)Zahlung aus. Zwar wurde in den letzten beiden Jahren betont, wie wichtig Kunst und Kultur für die Gesellschaft sind, gleichwohl bedeutete der Lockdown in 2020 ein faktisches Berufsverbot. Dazu darf es für die Kulturschaffenden in Deutschland niemals mehr kommen.
Für die in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätigen Einzelunternehmer*innen und kleinen Unternehmen fordern wir ein bundeseinheitliches Konzept für Wirtschaftshilfen in Zeiten ungewöhnlicher Herausforderungen, insbesondere die Koordinierung von Bundes- und Landeshilfen, Übersichtlichkeit und Entbürokratisierung des Antrags- und Vergabeverfahrens.
In der Kultur wird durch alle Branchen der Fachkräftemangel beklagt. Gerade in den technischen Bereichen sind viele Spezialist*innen in andere sicherere Bereiche abgewandert. Dafür benötigen wir Erleichterungen für Seiteneinsteiger wie eine moderne Migrationspolitik, wobei auch Asylbewerber*innen zu berücksichtigen sind